Die zurzeit geltende Rechtslage (sog. Entscheidungslösung) bleibt in ihrem Kern unverändert, das heißt, eine Organ- und Gewebespende ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der mögliche Organ- oder Gewebespender zu Lebzeiten eingewilligt oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat.
Das Gesetz sieht unter anderem vor:
Voraussetzung für eine Organ- und Gewebeentnahme nach dem Tod ist die Einwilligung des möglichen Organ- oder Gewebespenders zu Lebzeiten oder die Zustimmung seines nächsten Angehörigen, wenn zu Lebzeiten keine Erklärung abgegeben worden ist.
Sprechen Sie mit den von Ihnen betreuten Personen das Thema an und ergründen Sie, ob ein Wille zur Organspende vorliegt. Dann ist es am besten, wenn ein Organspendeausweis ausgefüllt wird. Leider nimmt das Onlineregister frühestens Ende des Jahres den Betrieb auf. Bis dahin sollte der Organspendeausweis stets mitgeführt werden.
Einen Organspendeausweis können Sie unter www.organspende-info.de bestellen oder online ausfüllen.
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/zustimmungsloesung-organspende.html vom 11.03.2022
Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Neuwied e.V.
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