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Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer um 1 € erhöht

Seit dem 1.1.2021 erhalten ehrenamtliche Betreuer eine Aufwandspauschale in Höhe von 400 € für jede ehrenamtlich geführte Betreuung. Davor betrug die Aufwandsentschädigung 399 €. Ab dem 1.1.2023 steigt die Aufwandsentschädigung auf 425 €.

Möglich macht diese Erhöhung eine Änderung des § 22 JVEG. Das JVEG regelt unter anderem die Vergütung von Zeugen, die in einem Gerichtsverfahren aussagen müssen. Nach § 22 JVEG steht Zeugen ein Verdienstausfall von 25 € pro Stunde zu. Nach § 1835a Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch ist dieser Betrag mit dem 16-fachen zu multiplizieren, um die Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer zu berechnen.