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Bundesrat äußert sich zur geplanten Reform des Betreuungsrechts

Der Bundesrat hat am 6.11.2020 umfangreich zu den Plänen der Bundesregierung Stellung genommen, mit einem neuen Gesetz das Vormundschafts- und Betreuungsrecht zu reformieren.

Der Bundesrat unterstützt die grundlegenden Zielsetzungen des Entwurfs und findet die Umsetzung in weitem Maße gelungen. Die Länderkammer möchte aber die Vorsorgevollmacht stärker berücksichtigen und weist darauf hin, dass in einigen Bereichen mehr auf die Umsetzbarkeit der Regelungen geachtet werden sollte, um unnötigen Aufwand zu vermeiden.

Das plant die Bundesregierung

Im Newsletter 2/2020 haben wir schon über die Reform berichtet. Hervorzuheben ist die geplante Förderung von Betreuungsvereinen. Anerkannte Betreuungsvereine haben Anspruch auf eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln. Dies soll eine verlässliche öffentliche Förderung durch Länder und Gemeinden sicherstellen, die das gesamte Aufgabenspektrum umfasst und für die Betreuungsvereine Planungssicherheit schafft.

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese verfasst eine Gegenäußerung, anschließend berät der Bundestag. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes in 2./3. Lesung befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit.

Quelle: www.bundesrat.de, Bericht über die Sitzung vom 6.11.2020