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Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts abgeschlossen

Mittlerweile sind der Reformprozess und die Modernisierung des Betreuungsrechts abgeschlossen. Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021 ist verabschiedet und wird am 01.01.2023 in Kraft treten.

In den Newslettern 2 und 4/2020 haben wir ausführlich über die Reformbestrebungen berichtet. Das Gesetz ist im Bundesgesetzblatt vom 12.05.2021 veröffentlicht worden. Unter diesem Link finden Sie den Gesetzestext.