Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) werden ab dem 1.1.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Einschränkungen leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Damit einher geht ein neues Begutachtungsverfahren, das den Grad der Selbständigkeit ermittelt und auf dieser Grundlage fünf Pflegegrade bestimmt.
Wichtige neue Punkte sind:
Das Pflegestärkungsgesetz III soll ebenfalls überwiegend an Januar 2017 in Kraft treten. Es stärkt die Rolle der Kommunen in der Pflege in den Bereichen Beratung und Sicherstellung der Versorgung.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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