Aktuelles » Hätten Sie es gewusst? » Benötigen Sie eine gerichtliche Genehmigung, wenn Sie die Eigentumswohnung Ihres Betreuten vermieten möchten?

Benötigen Sie eine gerichtliche Genehmigung, wenn Sie die Eigentumswohnung Ihres Betreuten vermieten möchten?

Ja, denn alle Handlungen eines Betreuers, die die Auflösung der Wohnung zum Ziel haben, müssen vom Betreuungsgericht genehmigt werden. Das gilt auch dann, wenn der Betreute beispielsweise bereits in ein Seniorenheim umgezogen ist. Anders ist die Lage bei Bevollmächtigten. Bevollmächtigte benötigen zur Weitervermietung der Wohnung keine gerichtliche Genehmigung.