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Sind Sie als ehrenamtlicher Betreuer in Rheinland-Pfalz gesetzlich unfall- und haftpflichtversichert?

Ja, das sind Sie! Für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer hat die Landesregierung eine eigene sogenannte Sammelversicherung für Unfall- und Haftpflichtschäden abgeschlossen. Die Sammelversicherung greift automatisch ein, wenn Sie als ehrenamtlicher Betreuer vom Gericht bestellt sind. Der gebotene Versicherungsschutz besteht subsidiär, das heißt, eine anderweitig bestehende Versicherung ist im Schadensfall vorleistungspflichtig.


Eine nützliche Broschüre mit den weiteren Konditionen finden Sie unter https://jm.rlp.de/fileadmin/mjv/Broschueren/Sicherheit_fuer_freiwillig_Engagierte_2018.pdf