Ihr Betreuter ist in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Er weigert sich jedoch mangels Krankheitseinsicht, die ärztlich verordneten Medikamente zu nehmen. Könnten Sie als sein Betreuer wirksam in eine Zwangsbehandlung einwilligen?
Ja, allerdings nur innerhalb enger gesetzlicher Voraussetzungen.
Gemäß § 1906 Abs. 3 BGB kann der Betreuer nur einwilligen, wenn
Der Betreute muss also einerseits einwilligungsunfähig sein, aber dennoch verdeutlichen können, dass er die Behandlung nicht wünscht.
Das Gericht kann die Zustimmung zur Zwangsbehandlung nur erteilen, wenn zuvor von ärztlicher Seite der Versuch unternommen wurde, den Betroffenen umfassend über die ärztliche Maßnahme aufzuklären und dessen Einverständnis einzuholen.
Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Neuwied e.V.
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