Bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Vorsitz von Dr. Edgar Franke (SPD) am 19.10.2016 stand die Streitfrage im Mittelpunkt, ob Arzneimittelstudien, z. B. an Demenzkranken, auch dann zulässig sein sollen, wenn sie nur der Gruppe der Erkrankten allgemein nützen, den Betroffenen selbst also keine gesundheitlichen Vorteile bringen. Bislang war das in Deutschland verboten.
Die Abgeordneten stimmten für die Vorlage. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe befürchtet jedoch nach der jüngsten Arzneimittelreform einen Dammbruch zulasten demenzkranker Menschen. Hüppe wertete den Beschluss des Bundestages für eine Ausweitung klinischer Arzneimittelstudien an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen als Tabubruch.
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