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Impfreihenfolge in Rheinland-Pfalz: Wann sind ehrenamtliche Betreuer dran?

Gesetzliche Betreuer sind in der Impfreihenfolge in die Priorisierungsgruppe 1 eingeordnet. Grundsätzlich bedeutet diese Wortwahl, dass alle Betreuer gemeint sind, die gerichtlich als Betreuer einer Person bestellt wurden, also auch ehrenamtliche Betreuer, Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer.

Liest man sich unter www.impftermin.rlp.de die Darstellung der Impfpriorisierung durch, erscheint folgende Darstellung:

Personen aus folgenden Berufsgruppen:

Personal in Pflegeheimen und stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von älteren oder pflegebedürftigen Personen

  • Pflegekräfte
  • Ärzte
  • Verwaltungsmitarbeiter, Reinigungs- und Hauswirtschaftskräfte
  • Gesetzliche Betreuer
  • Mitarbeiter in Hospizen
  • Seelsorger
  • Sonstige

Die gesetzlichen Betreuer sind also eine Untergruppe und werden unter dem Oberpunkt Personal in Pflegeheimen und stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von älteren oder pflegebedürftigen Personen aufgeführt.


Daraus kann man folgern, dass es bei der Impfreihenfolge in erster Linie darum geht, Personen, die erhöhten Kontakt zu gefährdeten Personen haben, zu impfen, um diese zu schützen. Das macht Sinn! Betreuer, die also wenig bis gar nicht in Pflegeheimen zu tun haben, könnten von der Priorisierung ausgeschlossen sein, weil eben keine Gefahr von ihnen für die gefährdete Personengruppe der Heimbewohner ausgeht. In jedem Fall ist die Formulierung auf der Homepage unklar, denn auch ehrenamtliche Betreuer sind gesetzliche Betreuer.

Haben Sie eine ehrenamtliche Betreuung übernommen und möchten Sie sich impfen lassen, dann sollten Sie sich unter Hinweis auf den Wortlaut der Angaben auf der Homepage um einen Impftermin bemühen. Voraussetzung ist ein sogenannter Priorisierungsnachweis. Dieser könnte  für ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen durch dieBetreuungsbehörde erteilt werden (Hiermit wird bestätigt, dass die vorgenannte anspruchsberechtigte Person als gesetzliche Betreuerin/als gesetzlicher Betreuer im Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt beschäftigt ist und in regelmäßigem und engem Kontakt mit Menschen von Risikogruppen innerhalb und außerhalb von Pflegeeinrichtungen, d.h. Menschen hohen Alters (über 80 Jahre) und Menschen mit Vorerkrankungen steht und somit die Bedingungen der Zugehörigkeit zur 1. Gruppe mit höchster Impfpriorität erfüllt sind).

Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Alles Weitere zur Impfung finden Sie unter folgendem Link:
www.corona.rlp.de/de/impfen/informationen-zur-corona-impfung-in-rheinland-pfalz/