Die Würde des Menschen sowie Gleichstellung und Inklusion sind im Recht verankert und zählen zu seinen Grundrechten. Es gehört zum gesellschaftlichen Auftrag, Menschen die Teilhabe an der Gemeinschaft zu ermöglichen und sie zu unterstützen. Dies erfordert die respektvolle Wahrnehmung eines jeden Menschen als individuelle Persönlichkeit. Deshalb ist die rechtliche Betreuung ein Instrument, um Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit / Behinderung in unserer Gesellschaft gleichzustellen. Somit bekommen Betroffene einen Betreuer/eine Betreuerin zur Seite gestellt, deren Aufgabe darin besteht, das Wohl der Betreuten zu vertreten, und zwar auf der Grundlage ihrer gesamten Lebenszusammenhänge.
Vereine bilden seit der Reform des Vormundschaftsrechts einen unverzichtbaren Bestandteil im Betreuungswesen. Durch die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für Betreuungsvereine ist gewährleistet, dass qualifiziertes Personal in allen Bereichen tätig ist. Die Betreuungsvereine haben Strukturen geschaffen, die ein effektives und effizientes Handeln ermöglichen. Sie sind durch Mitarbeit in verschiedenen örtlichen Gremien an Hilfesystemen beteiligt.
Unsere Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter verfügen über umfangreiche Kenntnisse im Rechtsbereich, im Gesundheitswesen, über Krankheitsbilder und Therapieformen, psychologisches und psychiatrisches Grundwissen sowie Kenntnisse über pädagogische Methoden. Darüber hinaus erfordert Betreuungsarbeit ein hohes Maß an sozialer Kompetenz sowie die Fähigkeit, sich in viele andere Bereiche innerhalb kürzester Zeit einarbeiten zu können, da die Individualität eines jeden Betreuten jederzeit neue Aufgabenstellungen hervorrufen kann.
Aus diesen Gründen ist ein abgeschlossenes Studium im sozialen, psychologischen, pädagogischen oder juristischen Bereich die beste Voraussetzung, um den Anforderungen im Sinne der Betreuten gerecht werden zu können.
Die Qualität unserer Arbeit wird durch folgende Leitsätze bestimmt: