Bis Jahresende wurde die Möglichkeit verlängert, sich vom Arzt bzw. von der Ärztin seines Vertrauens bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege für bis zu 14 Tage eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon ausstellen zu lassen.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon wurde vergangenes Jahr aufgrund der Corona-Pandemie eingeführt. Voraussetzung ist nach wie vor, dass sich der Arzt oder die Ärztin durch eine eingehende telefonische Befragung von dem Zustand der Patienten:innen überzeugt hat.
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