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Sehbehinderte haben vor Gericht einen Anspruch auf Audiodateien

Schon im Dezember vergangenen Jahres hat der Bundestag verschiedene Neuerungen im Hinblick auf die elektronische Patientenakte (ePA) beschlossen. Fakt ist, dass die ePA ab Anfang des Jahres 2025 für alle Versicherten automatisch eingerichtet wird. Worauf sollten Sie sich einstellen?

Sie können der Einrichtung einer ePA zwar widersprechen, aber überlegen Sie, ob das wirklich sinnvoll ist. Letzten Endes ist die ePA ein Ort, an dem alle Krankendaten über Sie gespeichert sind. In einem Notfall kann es über Ihr Leben entscheiden, dass die behandelnde Ärzteschaft sofortigen Zugriff auf Ihre Krankendaten hat und etwa genau darüber Bescheid weiß, welche Medikamente Sie einnehmen.

So ist das Verfahren
Die Krankenkassen stellen eine App-Anwendung für die Nutzung der ePA bereit. Sie werden ihre Versicherten über die ePA informieren und auch über die Möglichkeit des Widerspruchs. Als Versicherter haben Sie genügend Zeit, der Anlage einer ePA zu widersprechen.


Ist es möglich, die ePA ohne App-Anwendung zu nutzen?
Grundsätzlich ist das möglich, aber Sie haben dann keine Möglichkeit, Einsicht in Ihre in der ePA gespeicherten Daten zu nehmen. Ebenso können Sie nicht die erteilten Berechtigungen und die Zugriffsprotokolle prüfen.


Außerdem ist es Ihnen dann nicht möglich, Daten selbstständig in Ihrer ePA zu speichern. Dokumente können ausschließlich durch die von Ihnen berechtigten Leistungserbringereinrichtungen in die ePA eingestellt werden.


Die Berechtigung für Leistungserbringereinrichtungen erteilen Sie ohne ePA-Anwendung ausschließlich direkt beim Leistungserbringer mithilfe Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und Ihrer PIN im Austausch mit dem Praxispersonal.


Wer hat Zugriff auf Ihre Daten?
Der Zugriff ist auf sogenannte Berufsgeheimnisträgerinnen und -träger, wie beispielsweise Ärztinnen und Ärzte, begrenzt. Diese Personen bekommen dann einen Zugriff auf die „ePA für alle“, wenn sie eine Patientin oder einen Patienten medizinisch behandeln oder versorgen. Versicherte können über die ePA-App detailliert entscheiden, welche Daten, etwa Befundberichte oder Arztbriefe, eingesehen und genutzt werden dürfen. Sie können auch den Zugriffen durch einzelne Zugriffsberechtigte widersprechen. Versicherte, die die App nicht selbst bedienen, dürfen eine Vertretungsperson einsetzen, zum Beispiel eine Angehörige oder einen Angehörigen. Auch ohne die App ist es möglich, den Zugriff auf die ePA zu verweigern. Versicherte können sich bei Streitigkeiten künftig an die Ombudsstellen der Krankenkassen wenden.


Sind Ihre Daten sicher?
„Ja“, sagt das Bundesministerium für Gesundheit. Die Daten werden auf sicheren Servern und in der ePA verschlüsselt abgelegt. Die Inhalte können nur die Versicherten oder deren Vertreterin beziehungsweise Vertreter sowie die per Gesetz definierten Zugriffsberechtigten lesen. Gesetzlichen Betreuern und Betreuerinnen kann der Zugriff von den Betroffenen eingeräumt werden.

Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de