Gesetzliche Betreuungen

Für Menschen, die nicht in der Lage sind, Ihre rechtlichen Angelegenheiten zu regeln, übernehmen wir die gesetzliche Betreuung.

Dazu werden wir vom Gericht bestellt. Wir sind verpflichtet über unsere Betreuungen Rechenschaft abzulegen und müssen für bestimmte Maßnahmen stets die Erlaubnis des Gerichts einholen. Zum Beispiel können Betreute nicht ohne Zustimmung des gesetzlichen Betreuers mit einem Bettgitter am Verlassen des Bettes gehindert werden, wenn sie selber die Einwilligung hierzu nicht geben können. Das ist eine freiheitsentziehende Maßnahme, die der Betreuer – falls er sie für notwendig erachtet – sich vom Gericht genehmigen lassen muss.

Das Gleiche gilt für eine medizinisch notwendige geschützt Unterbringung innerhalb einer psychiatrischen Fachklinik.

Für die gesamte Dauer der Betreuung müssen wir als gesetzliche Betreuer über finanzielle Entscheidungen für unsere Betreuten Rechenschaft ablegen. Wir führen unsere gesetzlichen Betreuungen engagiert ausschließlich zum Wohl des Betreuten. Vor allem ist es uns wichtig, die Selbstbestimmung des Betreuten so lange wie möglich zu erhalten und zu fördern. Aufgrund unserer pädagogischen und psychologischen Ausbildung haben wir Verständnis für die verschiedenen Krankheitsbilder und sind kompetente Gesprächspartner für Ärzte und Pflegepersonal.

Haben Sie den Eindruck, dass ein Verwandter oder Bekannter Unterstützung bei der Bewältigung des organisatorischen Teils des Lebens benötigt? Oder sind Sie selbst derjenige, der Hilfe braucht? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.