Damit kann die Betreuerregistrierungsverordnung ab 2023 in Kraft treten. Als Berufsbetreuer:in darf künftig nur noch tätig sein, wer erfolgreich ein Registrierungsverfahren durchlaufen hat.
Mit der Einführung eines bundesweit gültigen formalen Zugangs- und Registrierungsverfahrens müssen beruflich tätige rechtliche Betreuer:innen ab dem 01.01.2023 unter anderem Fachkenntnisse nachweisen, um ihre Tätigkeit auszuführen. Die Grundlagen sind im Betreuungsrechtsorganisationsgesetz (§§ 23 bis 28, 32, 33 BtOG) geregelt. Die Betreuerregistrierungsverordnung legt die Einzelheiten zum Registrierungsverfahren für berufliche Betreuer:innen fest, insbesondere zu den Anforderungen an die Sachkunde, die Art des Sachkundenachweises, die Anerkennung und Zertifizierung der Anbieter von Sachkundelehrgängen sowie die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Unter diesem Link können Sie die Bundesregistrierungsverordnung downloaden:
Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Neuwied e.V.
Heddesdorfer Str. 1
56564 Neuwied
E-Mail: info@awo-betreuungsrecht.de
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
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