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Bundesrat stimmt dem Krankenhaustransparenzgesetz nicht zu

Das Gesetz ist Basis für die geplante Veröffentlichung von Struktur- und Leistungsdaten der Krankenhäuser in Deutschland. Patientinnen und Patienten sollten erkennen können, welches Krankenhaus in ihrer Nähe welche Leistungen anbietet und wie diese Klinik im Hinblick auf Qualität sowie ärztliche und pflegerische Personalausstattung abschneidet. Dieses Transparenzverzeichnis sollte begleitend zum Gesetz zur Umsetzung der Krankenhausreform im kommenden Jahr vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht werden. Doch am 24.11.2023 stimmte der Bundesrat gegen das Gesetz.

Jetzt muss das Gesetz erst im Vermittlungsausschuss beraten werden und das kann dauern. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das Gesetz sein Ziel verfehle, die Auswahlentscheidungen der Patientinnen und Patienten durch eine laienverständliche Übersicht zur Qualität der Krankenhausbehandlung zu fördern. Kritik übt er auch an der Zuordnung der Leistungsgruppen, dem überbordenden Bürokratieaufwand durch die Meldepflichten für die Kliniken sowie am nicht ausreichenden Rechtsschutz für die Krankenhäuser.

Wie so oft: Geld ist im Spiel
Zudem seien die für eine kurzfristige Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser genannten Maßnahmen noch nicht ausreichend, so der Bundesrat. Bis die Vergütungsreform ihre Wirkungen entfalten kann, ist aus Sicht des Bundesrats eine insgesamt tragfähige finanzielle Überbrückungshilfe durch den Bund dringend geboten.

Schade, wirklich schade!
Die Frage, wie lange wir noch darauf warten müssen, bis wir wissen, welchen Service die einzelnen Krankenhäuser anbieten, lässt sich damit nicht eindeutig beantworten. Diese an sich gute Idee ist erst mal gescheitert. Als Patientinnen und Patienten werden wir also weiter im Ungewissen gelassen, in welchem Krankenhaus wir wohl am besten aufgehoben sind und ob etwa der geplante Eingriff in einer anderen Klinik womöglich ambulant durchgeführt werden kann.


Quelle: www.bundesrat.de, 24.11.2023