Schon im Newsletter 3/2022 haben wir über das Gesetz berichtet. Jetzt hat auch der Deutsche Bundestag im November dem Gesetz zugestimmt.
Der Begriff „Triage“ bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte etwa bei zu wenigen Beatmungsgeräten eine Reihenfolge festlegen, wer zuerst behandelt wird. Diese Rangfolge soll nach der „aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeitʺ einer Patientin oder eines Patienten festgelegt werden. Andere Kriterien wie das Alter oder eine Behinderung sollen nicht angewendet werden.
Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Neuwied e.V.
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