Deutschland verfügt über ein leistungsfähiges Gesundheitssystem. Im Behandlungsalltag erleben Patienten jedoch auch immer wieder Defizite. Das reicht von der Nichtbeachtung persönlicher Behandlungswünsche, der Versagung der Einsicht in Behandlungsdokumentationen bis hin zu Behandlungsfehlern.
Diese Problematik hat der Gesetzgeber erkannt und durch das im Jahr 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz, BGBl I 2013, 277) die Rechte von Patientinnen und Patienten erstmals auf eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage gestellt worden. Dies hilft Patientinnen und Patienten, sich über ihre Rechte zu informieren und sie besser durchsetzen zu können. Ferner sollen sie im Falle eines Behandlungsfehlers stärker unterstützt werden. Zugleich schaffen die Regelungen auch Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte und andere Gesundheitsberufe im Versorgungsprozess.
Individuelle Unterstützung und Beratung erhalten Patientinnen und Patienten bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland.
Im Oktober 2019 hat das Bundesministerium der Justiz die Broschüre Ratgeber für Patientenrechte aktualisiert. Wie und worüber muss Sie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt aufklären? Wer entscheidet über die Therapie? Und was gehört in die Patientenakte? Diese und viele weitere Fragen werden im Ratgeber für Patientenrechte einfach und verständlich beantwortet.
Den Link zum Download der Broschüre finden Sie hier.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 1.6.2019
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