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Steuerpflichten ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer

Die jährliche Aufwandspauschale von 400 € für jede gesetzliche Betreuung ist steuerfrei. Aber was ist, wenn Sie mehrere Betreuungen ehrenamtlich ausüben und so insgesamt mehr Geld als 400 € erhalten?

Bis zu einer Grenze von 3.000 € jährlich sind Sie steuerbefreit (§§ 3 Nr. 26a Satz 1, Nr. 26b Einkommensteuergesetz, 1835a Bürgerliches Gesetzbuch). Einkünfte aus anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten für gemeinnützige und ähnliche Zwecke (§ 3 Nr. 26 EStG) werden dabei aber mitgerechnet. Diese Regelung soll am 01.07.2021 in Kraft treten.
Dennoch könnte es sein, dass Sie aufgrund anderer persönlicher Umstände eine Steuererklärung abgeben müssen. Sollten Sie Zweifel haben, fragen Sie am besten einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin.